Die delegierte Psychotherapie

Die delegierte Psychotherapie ist in der Schweiz eine Möglichkeit, dass nichtärztliche Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen ihre Leistungen zu Lasten der Krankenversicherer abrechnen können. Ihre im Angestelltenverhältnis erbrachte Arbeit ist eine Pflichtleistung der Krankenversicherer, die aus der obligatorischen Grundversicherung bezahlt wird.